CovidCheck: Inkrafttreten der 3G Regelung

Im Rahmen der CovidCheck-Regelung müssen Sie eine der folgenden Bescheinigungen vorweisen können:

eine Impfbescheinigung (vollständiges Impfschema), die nicht älter als 6 Monate ist
eine Impfbescheinigung (vollständiges Impfschema), die älter als 6 Monate ist sowie einen gültigen negativen Covid-19-Test
eine Bescheinigung über die Auffrischungsimpfung („Booster“)
eine Genesungsbescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist
Bei der Zugangskontrolle muss außerdem ein Ausweisdokument vorgelegt werden.

Das Tragen einer Maske während des gesamten Museumsbesuchs ist weiterhin Pflicht.

Für alle Aktivitäten und Gruppenbesuche ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, die telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann: T.: +352 4796 4901 / visites@2musees.vdl.lu